NEU ab 01.01.2020
Motorradfahren 125er mit dem Autoführerschein Klasse B B196
Voraussetzung
wer mindestens 25 Jahre ist, und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für PKW Klasse B ist, kann jetzt nach einer Schulung in einer Fahrschule die Schlüsselzahl 196 erwerben.
Was darf mit der Schlüsselzahl 196 gefahren werden
Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 cm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS
Wie sieht die Ausbildung aus
theoretischer Unterricht von 4 Unterrichtseinheiten a 90 min.
Praktischer Unterricht von 5 Unterrichtseinheiten a 90 min.
Benötigte Unterlagen
ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
ein biometrisches Passbild
Hinweis
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern nur eine Ausdehnung der Klasse B. Ein Aufstieg zur Klasse A2 nach 2 Jahren im Besitz der Schlüsselzahl 196 ist NICHT möglich! Der B196 ist nur in Deutschland gültig!